Zuallererst etwas ganz Wichtiges: Auch wenn es sich allgemein eingebürgert hat, von der "Krankschreibung" zu sprechen oder davon, dass man sich "krankschreiben" lässt, so ist das in Wahrheit falsch. Das zeigt schon ein einzelner Blick auf so einen Gelben Schein. Denn dort oben steht "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Also die Bescheinigung, dass jemand nicht arbeitsfähig ist. Aber: Das heißt nicht automatisch, dass jemand auch krank sein muss. Im Fall von Trauer ist das eine ganz wichtige Unterscheidung. Denn es ist natürlich so, dass die durch Trauer ausgelösten Symptome einen Menschen stark beeinträchtigen können, auch wenn Trauer etwas ganz Normales ist und all diese Symptome zu dem Trauerprozess unmittelbar dazugehören können. Das können zum Beispiel sein:
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| Wegen Trauer zum Arzt gehen? Warum denn nicht? (Alle Fotos: Thomas Achenbach) |
Konzentrationsschwierigkeiten. Die Unfähigkeit, einen Text lesen zu können. Große innere Unruhe. Eine kaum stillbare und alles überstrahlende Sehnsucht nach den gestorbenen Menschen (auch noch lange nach seinem Tod). Schlafstörungen. Antriebslosigkeit. Appetitlosigkeit. Gedanken, die immer nur um das eine kreisen und nichts anderes zulassen... Das alles und mehr kann dazugehören, in verschiedenen Heftigkeitsstufen. Kurz: Symptome, die einen Alltag/Berufsalltag in ihrer Intensität unmöglich werden lassen. Aber: Das ist alles ganz normal, das geht vielen Menschen so, die jemanden verloren haben.
Trauer macht selten krank - arbeitsunfähig schon eher
Wer mit diesen Symptomen zum Arzt geht, bekommt also eine solche Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit, das ist kein Problem und wird von den meisten Hausärzten so umgesetzt - meistens wird dann eine "Anpassungsstörung" oder eine "Akute Belastungsreaktion" als Grund auf dem Gelben Schein angegeben, zwei Sammelbegriffe, unter denen sich viele der leichteren bis mittelschweren psychischen Reaktionen auf eine menschliche Krisensituation zusammenfassen lassen. Das ist nichts, weswegen man sich schämen müsste. Das ist alles: Ganz normal. Von Trauer an sich steht dort allerdings nichts. Denn bislang ist es technisch gesehen nicht möglich, sich alleine wegen Trauer auch medizinisch behandeln zu lassen - geschweige denn sich wegen Trauer alleine krankschreiben zu lassen. Denn Trauer und deren Folgen sind so nicht vorgesehen – jedenfalls nicht im Diagnose-System der Weltgesundheitsorganisation, der ICD ("International Statistical Classification Of Disease and Related Heath Problems"), die bei allen Hausärzten und niedergelassenen Ärzten zum Einsatz kommt.
Ab dem 1. Januar 2022 soll sich das übrigens ändern. Denn dann möchte die WHO - die World Health Organisation - in der ab diesem Tag gültig werdenden ICD 11 die "Anhaltende Trauerstörung" als neue Diagnosemöglichkeit einführen, die jedoch erst greift, wenn die Symptome sehr massiv sind und länger als ein halbes Jahr andauern. Derzeit ist diese neue Diagnosedefinition hinter den Kulissen noch in der Diskussion - und durchaus nicht unumstritten. Wohlgemerkt: Die Trauer soll dort explizit Bereich der psychologischen bzw. psychiatrisch zu behandelnden Störungen angesiedelt sein - und genau das ist im Augenblick der Gegenstand von zahlreichen Diskussionen und Empörungen, die ich in einem separaten Beitrag auf diesem Blog zusammengefasst habe (hier klicken).
Aber auch nach dem 1. Januar 2022 wird es so sein, dass die Reaktionen auf einen Verlust im ersten halben Jahr weiterhin als ""Anpassungsstörung" oder als "Akute Belastungsreaktion" beschrieben werden. Was im Fall von Trauer ja auch passt: Denn an eine solche für die menschliche Seele ungewohnte Ausnahmesituation muss man sich erst einmal anzupassen lernen, das ist für uns Menschen schon schwierig genug. Darf man sich als guten Gewissens wegen Trauer "krankschreiben" lassen? Nein, krank nicht. Aber arbeitsunfähig - auf jeden Fall.
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