Sonntag, 6. September 2020

Warum eine bayerische Behörde mit einer vorbildlichen Initiative zum Vorreiter in Sachen Trauerkultur geworden ist - was das Landratsamt Ebersberg Anfang 2020 eingeführt hat, ist im deutschsprachigen Raum einmalig (zum Finale der Serie "Trauer im Arbeitsleben", Folge 5)

Osnabrück/Ebersberg - Was sich da im bayerischen Ebersberg in der Nähe von München getan hat, ist nach meiner Kenntnis deutschlandweit einmalig und auf jeden Fall vorbildlich: Denn das dortige Landratsamt ist die erste Institution überhaupt, die eine Betriebsvereinbarung zum Thema Trauer und Verlust am Arbeitsplatz geschaffen hat. Dort heißt sie zwar Dienstvereinbarung, weil ein Landratsamt ja kein produzierender oder in der freien Wirtschaft angesiedelter Betrieb ist, allerdings ein wichtiger Arbeitgeber für über 500 Angestellte. Bei einer solchen Anzahl von Menschen ist auch der Tod nie weit weg. Die Einführung dieser Dienstvereinbarung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in Sachen Trauer am Arbeitsplatz, der noch nicht existierte, als mein Buch zu diesem Thema gerade in Druck gegangen war. Deswegen ist es mir so wichtig, hier auf dem Blog noch ein paar ergänzende Zeilen dazu zu veröffentlichen - in Ergänzung zu den Praxistipps und Impulsen, die sich in dem Buch "Mitarbeiter in Ausnahmesituationen - Trauer, Pflege, Krise" aus dem Campus-Verlag noch finden lassen (alle Infos zum Buch finden sich hier). 

Jutta Hommelsen ist im Landratsamt Ebersberg als Leiterin des Zentralen Sozialdiensts beschäftigt - und jetzt ist sie dort zusätzlich als Trauervertrauensperson installiert und ansprechbar zu allen Themen rund um Trauer und Verlust. Sie war es auch, die den Anstoß gegeben hatte und beim Formulieren und Gestalten der Dienstvereinbarung mitgewirkt hatte. Ich selbst habe Jutta einmal bei einem Netzwerktreffen verschiedener Trauerbegleiter kennenlernen dürfen, wo sie mir schon von dieser kommenden Entwicklung berichtet hatte, ohne dass diese bereits offiziell eingeführt worden war. Vor kurzem habe ich mit Jutta Hommelsen ein Interview für meinen Podcast aufnehmen dürfen, in dem sie von dieser neuen Dienstvereinbarung und dem Weg dorthin berichten konnte. Und wie funktioniert diese erste deutsche Betriebsvereinbarung zum Thema Trauer und Verlust? Hier sind die fünf wichtigsten Punkte im Überblick:


Jutta Hommelsen vor dem Gebäude des Landratsamtes (Foto: Evelyn Schwaiger, Landratsamt Ebersberg)

1.) Den Mitarbeitern stehen bezahlte Auszeiten zur Verfügung (wenn sie von einem Trauerfall betroffen sind): Diese so genannte Trauerfreistellung kann bis zu 80 Stunden umfassen, sofern der Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt ist. Aber auch die Mitarbeiter in Teilzeit haben einen Anspruch - denn wieviel Zeit für eine solche Freistellung zur Verfügung steht, hängt an der Anzahl der vertraglich zu leistenden Stunden. Zu beachten ist außerdem, dass dieses Zeitkontingent nicht am Stück genommen werden muss, sondern binnen eines Zeitraums von zehn Monaten flexibel beansprucht werden kann.

2.) Für gestorbene Mitarbeiter wird ein Kondolenz- und Abschiedsraum eingerichtet: In dem Kondolenzraum wird ein Tisch eingerichtet, der mit Blumen geschmückt ist und in dem ein Blanko-Buch ausliegt, in das sich jeder, der mag, eintragen kann. Wenn vorhanden, wird dort zudem ein Foto aufgestellt. Bei dem Raum selbst handelt es sich um einen Konferenzraum, der für diesen Zweck extra umgewidmet werde kann, wie Jutta Hommelsen es im Interview schildert. Ein paar Mal sei dies bereits vorgekommen. Das ausgefüllte Kondolenzbuch wird später übrigens den Angehörigen übermittelt (das ist - nebenbei bemerkt - übrigens auch einer der Tipps, die sich in meinem Buch finden lassen). 


Wer in Trauer zur Arbeit geht, kann u. a. unter Konzentrationsproblemen leiden - oder den Sinn von alledem in Frage stellen (alle Symbolfotos: Thomas Achenbach)

3.) Das Landratsamt verfügt über eine Trauervertrauensperson: Diese ist nicht nur der erste Ansprechpartner für alle, die von einem Trauerfall oder einer anders gelagerten Verlustsituation betroffen sind (z.B. Verlust des Partners durch Scheidung, Verlust von Gesundheit, etc.), sondern sie kann auch von Teams im Falle eines Trauerfalls angefordert werden, um bei einem Workshop über Trauer zu informieren und dem Team eine emotionale Stütze zu sein. Für all diese Tätigkeiten hat Jutta Hommelsen, die diese Aufgabe im Landratsamt innehat, ein Zeitkontigent von mehreren Stunden pro Woche zur Verfügung gestellt bekommen, das sie alleine diesem Zweck widmen darf. Weil Jutta Hommelsen vor einigen Jahren eine zusätzliche Qualifizierung zur Trauerbegleiterin absolviert hatte, ist sie eine gute Besetzung für diese Position.

4.) Die Themen Trauer und Verlust sollen integraler Bestandteile der Unternehmenskultur werden. Diese Themen und die Hilfsmöglichkeiten immer wieder anzubieten, aber auch allgemein für einen guten Umgang mit Verlustsituationen und mit Trauer zu sorgen, soll zunehmend zum selbstverständlichen Bestandteil der innerhäuslichen Kultur des Landratsamts werden. So gibt es beispielsweise auch ein Notfallteam, das ebenfalls hinzugezogen oder um Rat gefragt werden kann. 

5.) Gestorbener Mitarbeiter wird im April gesondert gedacht: Wenn der Frühling naht, werden im Eingangsbereich des Landratsamts noch einmal gesonderte Erinnerungen an die verstorbenen Mitarbeiter ausgehängt, wenn möglich, mit Foto und ein paar persönlichen Zeilen. Ganz bewusst habe man sich für einen Termin im Frühling entschieden, berichtet Jutta Hommelsen im Interview.

Das Dokument, in dem dies und mehr festgelegt wurde, trägt übrigens den Titel: "Dienstvereinbarung zum Umgang mit Trauer unter dem Aspekt von Verlusterfahrungen, bei Tod, bei Trennung/Scheidung und von Gesundheit". Der soziale Gedanke und die Mitarbeiterfürsorge stünden dabei im Vordergrund, so wird die Personalleiterin Margrita Schwanke-Berner in einem Artikel der "Süddeutschen Zeitung" zitiert - diese berichtete ebenfalls inzwischen über die neue Dienstvereinbarung. Aber auch wirtschaftlichen Aspekten, etwa durch die Vorwegnahme von Krankschreibungen, werde hier Rechnung getragen, heißt es in dem Text weiter.




Weitere Praxisbeispiele, wie das Thema Trauer im Arbeitsleben derzeit von Unternehmen und Institutionen gepflegt und bearbeitet wird, finden sich übrigens in meinem Buch "Mitarbeiter in Ausnahmesituationen - Trauer, Pflege, Krise". Das Buch versteht sich als Leitfaden für Führungskräfte, Personalverantwortliche und für Betriebsräte. Die darin versammelten Beispiele zeigen, was sich in Deutschland in Sachen Trauer am Arbeitsplatz bzw. Unterstützung von pflegenden Mitarbeitern getan hat, beispielsweise aus Hamburg, dem Ruhrgebiet, Nordhorn, aber auch aus Süddeutschland. Und weitere Informationen über die neue Dienstvereinbarung gibt es in meinem Podcast in einem exklusiven Interview mit Jutta Hommelsen, das sich unter diesem Link hier finden lässt....  


Alle Folgen der Artikelserie zum Thema "Trauer am Arbeitsplatz":


Folge 1: In fünf bis zehn Jahren braucht jedes Unternehmen ein tragfähiges Konzept
Folge 2: England macht es vor: Das Jack's Law hilft Eltern beim Verlust eines Kindes
Folge 3: Damit ganz Europa sprachfähig wird in Sachen Trauer - eine neue Initiative
Folge 4: Warum "Trauer am Arbeitsplatz" jetzt Thema im Schulunterricht wird
Folge 5: Die deutschlandweit erste Trauer-Betriebsvereinbarung - so funktioniert sie

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Der Autor dieser Zeilen bietet Trauerbegleitung an in Osnabrück und im Osnabrücker Land an und hat eine Ausbildung zum Trauerbegleiter absolviert (Große Basisqualifikation gemäß des Bundesverbands Trauerbegleitung). Thomas Achenbach ist der Autor der Bücher "Männer trauern anders - was ihnen hilft und gut tut", 168 Seiten, Patmos-Verlag und "Mitarbeiter in Ausnahmesituationen - Trauer, Pflege, Krise", 220 Seiten, Campus-Verlag. Mehr Infos auf www.thomasachenbach.de

Lesungen, Vorträge, Workshops, Seminare, Trauergruppen und mehr: Alle aktuellen Termine mit Thomas Achenbach finden sich unter diesem Link 

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