Donnerstag, 23. Januar 2020

Warum das Sterben bzw. der Tod in Deutschland seit Januar 2020 deutlich teurer geworden ist - und warum auf alle Erben und Angehörigen höhere Kosten zukommen - Was Ärzte seit Januar 2020 für die "Leichenschau" berechnen dürfen und warum es darum Streit gibt

Osnabrück/Königswinter - Das Sterben ist in Deutschland jetzt teurer geworden. Oder besser gesagt: Der Tod ist in Deutschland seit Januar 2020 teurer geworden. Hintergrund sind gestiegene Preise für eine ganz wichtige Leistung, ohne die in Deutschland kein Mensch beerdigt werden kann: Das Ausstellen eines Totenscheins. Oder genauer gesagt: Die diesem Akt vorausgehende so genannte "Leichenschau", also das Feststellen des Todes. Dies muss durch einen Arzt geschehen, oft ja durch den Hausarzt. Was aber kaum jemand weiß: Diese Leistung bezahlen immer die Erben, also die Angehörigen. Nicht etwa die Krankenkassen. Genau daran entzündet sich jetzt erneute Kritik, seit die Preise für die Leichenschau im Januar 2020 nochmal deutlich gestiegen sind - was die Ärzte wiederum überaus begrüßenswert finden...

Manchmal sind es nur einzelne Begriffe, die allerlei falsche Assoziationen wecken. Du hörst ein Wort und hast sofort bestimmte Bilder im Kopf. So geht es mir jedenfalls beim Begriff der "Leichenschau". Für mich klingt das nach Krimi, Polizei, Fernsehkommissaren, Tatort, Rechtsmedizin, CSI und so weiter. Doch die nackte Tatsache ist: Jeder Mensch, wirklich jeder, wird zumindest einmal in seinem Leben mit einer Leichenschau zu tun haben. Spätestens dann, wenn er gestorben ist. Denn sobald ein Arzt ausrückt, um den Tod festzustellen und den Totenschein auszustellen - ohne den in Deutschland gar nichts geht -, wird diese ärzliche Untersuchung eben als "Leichenschau" bezeichnet (mal am Rande erwähnt: eine Obduktion gehört zu dem, was in Deutschland als "innere Leichenschau" bezeichnet wird - und bevor ein Mensch kremiert, also verbrannt, wird, ist immer auch eine zweite Leichenschau nötig).


Ist da noch Wärme oder ein Pulsschlag? (Fotos: Thomas Achenbach)


Nun ist die Leichenschau also teurer geworden. Dazu ist Folgendes wichtig zu wissen: Obwohl es jeweils ein Arzt ist, oft ja der Hausarzt, der diese Leistung erbringt, wird diese ärztliche Leistung eben nicht von den Krankenkassen bezahlt. Mit der Argumentation: Wer tot ist, der ist eben nicht mehr krank, da sind wir als Krankenkasse nicht mehr zuständig. Wer bezahlt es also? Die Angehörigen selbst, denen der Arzt dafür eine Rechnung ausstellt, die sie zu bezahlen haben. Das war vielen Ärzten lange ein Dorn im Auge, weil die Gebührenordnung für Ärzte schon lange nicht mehr aktualisiert worden ist und weil so eine Leichenschau für Ärzte sowohl zeitlich als auch vom Aufwand her als recht intensiv gilt. Die bisherigen Preise hätten die tatsächlichen Leistungen nicht finanzieren können, lautete eine lange Kritik der Ärzte. Deswegen hat das Bundesgesundheitsministerium in Sachen Leichenschau eine Aktualisierung angestoßen - seit Januar 2020 gelten dafür neue Tarife. Und die Verbraucherschutzinitiative Aeternitas, die sich um viele Bestattungsfragen kümmert und die in Fach- und in Journalistenkreisen ein hohes Ansehen genießt, nimmt das zum Anlass für zweierlei Kritik.


Es gibt Kritik an der Neuregelung 


Der größte Kritikpunkt von Aeternitas ist, dass die Rechnungen der Ärzte auch weiterhin unübersichtlich bleiben und sich aus vielen verschiedenen Ziffern, Paragraphen und Zuschlägen zusammensetzten. Schon 2017 hatte Aeternitas im Gespräch mit der "Stiftung Warentest" beklagt, dass der Initiative mehrere Beschwerden über zu hohe oder unklare Rechnungen vorlägen und dass die Rechnungen allgemein unübersichtlich wären. Dies habe sich auch jetzt durch die Reform der Gebührenordnung nicht verbessert, beklagt Aeternitas jetzt erneut in einer aktuellen Pressemitteilung. Außerdem schlägt die Verbraucherinitative vor, dass die Krankenkassen diese Leistungen übernehmen sollten. "Zum einen wären die Angehörigen von diesen Kosten entlastet, zum anderen erscheint es angemessen, dass hier ein letztes Mal die Solidargemeinschaft der Versicherten für den Einzelnen aufkäme", heißt es in einer Mitteilung der Initiative. Aber wieviel kostet es denn nun, für seine gestorbenen Angehörigen einen Totenschein ausstellen zu lassen? 




Nun ja - von... bis. Wie Aeternitas weiter schreibt, ergibt sich seit Jahresbeginn 2020 aus den Neuordnungen für die Gebührenordnung für Ärzte, abgekürzt GOÄ, ein neuer Kostenrahmen zwischen 103 Euro und 265 Euro – abhängig ist das jeweils von Dauer und Umfang der Leistung, von den Todesumständen, von Uhrzeit und Wochentag sowie von der Entfernung der Arztpraxis (alternativ des Wohnorts des Arztes) zum Ort der Leichenschau. Bisher durfte die Leichenschau maximal (und das nur für besondere Fälle) bis zu 76,56 Euro kosten, korrekt abgerechnet hätten sich meist Beträge zwischen 20 und 60 Euro ergeben, heißt es in dem Schreiben weiter.


Viele Angehörigen zahlen, ohne die Rechnung zu verstehen


Die Reform der GOÄ habe die Bundesregierung damit begründet, dass die bislang vorgesehenen Beträge für den notwendigen zeitlichen Aufwand einer hochqualifizierten Berufsgruppe nicht mehr angemessen waren, sagt Aeternitas. In der Praxis führe dies in zahllosen Fällen dazu, dass Ärzte falsch abrechneten und überhöhte Rechnungen für Leichenschauen schrieben. Die meisten Angehörigen zahlten aufgrund fehlender Informationen anstandslos und stellten die Rechnungen nur infrage, wenn Sie ihnen außerordentlich hoch erschienen.


Zwar begrüße Aeternitas grundsätzlich eine Reform der GOÄ. Tatsächlich erschienen die bisherigen Gebührensätze nicht mehr angemessen. Doch hatte Aeternitas gehofft, dass die Rechnungen jetzt übersichtlicher werden könnten - und zeigt sich davon enttäuscht, dass das nicht der Fall ist. „Die Angehörigen werden wie bislang kaum in der Lage sein, die Korrektheit einer Rechnung einschätzen zu können“, wird der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt, in der Mitteilung weiter zitiert. Er gehe davon aus, dass auch in Zukunft viele Abrechnungen nicht korrekt, sondern zu hoch sein werden: „Die Chance für eine transparente Regelung der Leichenschaugebühren wurde leider vertan“. 


Neu dazugekommen ist die "vorläufige Leichenschau"


Nicht im Sinne der Verbraucher ist Aeternitas zufolge ebenso, dass anders als bisher auch eine vorläufige Leichenschau (zum Beispiel durch den Rettungsdienst) abgerechnet werden kann. Da die eingehende Leichenschau anschließend dennoch verpflichtend ist, kommen für die Angehörigen unter Umständen Beträge von mehr als 400 Euro zusammen. Wenn die Krankenkassen die Leichenschaugebühren übernähmen, würden Einzelne nicht mehr mit besonders hohen Zahlungen aufgrund von nicht zu beeinflussenden Zufälligkeiten, wie Sterbeort- und -zeit, Auffindesituation oder Anfahrtsweg des Arztes, belastet. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil wäre, dass bei den zuständigen Krankenkassen genug Fachwissen vorhanden wäre, um falsche oder überzogene Rechnungen schneller zu erkennen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Mehr zum Thema: Interview der Stiftung Warentest mit Aeternitas-Sprecher Alexander Helbach aus dem Jahr 2017 (externer Link)

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Der Autor dieser Zeilen bietet Trauerbegleitung an in Osnabrück und im Osnabrücker Land an und hat eine Ausbildung zum Trauerbegleiter absolviert (Große Basisqualifikation gemäß des Bundesverbands Trauerbegleitung) und bietet Podcasts rund um das Thema Trauer an (bitte hier klicken). Thomas Achenbach ist der Autor des Buches "Männer trauern anders - was ihnen hilft und gut tut", 168 Seiten, Patmos-Verlag, 17 Euro, erschienen im März 2019. Mehr Infos auf www.thomasachenbach.de

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